GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Marty Mobility GmbH, Im Gewerbepark 2-4, 3580 Horn, Österreich (nachfolgend: „Marty Mobility“ bzw. „Marty Mobility Partner“), die über die Plattform Kraftfahrzeuge, Motorräder, Motorroller, Fahrräder, Zubehör und andere Fahrzeuge zur Vermietung anbieten und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend: „Mieter“), die über die Website, erreichbar unter der URL www.marty.at, (nachfolgend: „Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen Benutzung mieten.
1.2 Mieter erkennen die Geltung dieser AGB als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung der Plattform an. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn Marty Mobility diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber Marty Mobility und auch zugunsten des Marty Mobility-Partners zur Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB. Von den Pflichten dieser AGB können der Mieter und der Marty Mobility-Partner in dem jeweiligen Mietvertrag durch ausdrückliche Vereinbarung abweichen, soweit sie die Durchführung des Mietvertrages, insbesondere Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs betreffen. Zur Klarstellung: Eine solche abweichende Vereinbarung hat keine Wirkung gegenüber Marty Mobility und begründet insbesondere keine Haftung von Marty Mobility. Dies bedeutet auch, dass Mietern und Marty Mobility-Partner nicht von Bestimmungen abweichen können, soweit diese die Leistungen von Marty Mobility betreffen, insbesondere die Bestimmungen zur Rechnungsstellung und Zahlung.
2 DIE PLATTFORM
2.1 Marty Mobility betreibt eine über das Internet zugängliche Plattform, die es ermöglicht, Fahrzeuge, die auf der Plattform angeboten werden für gewisse Zeiträume (nachfolgend: „Buchungsperioden“) für die eigene Nutzung zu mieten. Die Nutzung der Plattform als solche ist kostenfrei. Das Anmieten von Fahrzeugen ist kostenpflichtig.
2.2 Sämtliche auf der Plattform für Mieter zur Auswahl stehenden Fahrzeuge werden von dritten Unternehmen angeboten. Dabei handelt es sich um die Marty Mobility-Partner, die sich auf der Plattform zu diesem Zweck registriert haben.
2.3 Marty Mobility-Partner können auf der Plattform ein Anbieterprofil anlegen und in der Folge einzelne Fahrzeuge online zur Vermietung in Form von so genannten „Inseraten“ zur Miete anbieten. Marty Mobility hat auf den Inhalt der Inserate keinen Einfluss. Die Marty Mobility-Partner tragen die alleinige Verantwortung für die Inhalte.
2.4 Mietverträge, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform über Fahrzeuge geschlossen werden, kommen stets nur zwischen den Mietern und dem jeweiligen Marty Mobility-Partner zustande. Marty Mobility stellt in Gestalt der Plattform lediglich die technisch-organisatorische Umgebung zur Verfügung, damit Anbieter und Nachfrager auf effiziente Weise schnell, transparent und informiert zueinander finden. Ergänzend dazu werden weitere Servicedienstleistungen für Mieter und Marty Mobility-Partner angeboten.
2.5 Marty Mobility ist nicht verpflichtet, die von den Mietern oder Marty Mobility-Partnern in Profilen oder im Rahmen sonstiger Kommunikation über die Plattform gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
3 ANMELDUNG AUF DER PLATTFORM, PFLICHTEN DES KUNDEN BETREFFEND DIE PLATTFORMNUTZUNG, ABMELDUNG
3.1 Die Anmeldung auf der Plattform nehmen Mieter vor, indem Mieter zunächst die erforderlichen Daten in die hierfür vorgesehene Anmeldemaske auf der Plattform eingeben und dann auf die jeweilige Schaltfläche zur Anmeldung klicken. Mit dem Klicken geben Mieter gegenüber einem Angebot auf den Abschluss eines Vertrags mit Marty Mobility über die Nutzung der Plattform ab. Im Anschluss daran wird Den Mietern an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail (nachfolgend: „Bestätigungsmail“) geschickt. Die Übersendung der Bestätigungsmail stellt eine Annahme ihres Angebots auf den Vertragsabschluss bezüglich Ihrer Nutzung der Marty Mobility-Plattform dar.
3.2 Mieter sind dazu verpflichtet ausschließlich wahre und vollständige Informationen über sich an und über die Plattform Marty Mobility-Partner zu übermitteln. Mieter sind verpflichtet, die betreffenden Informationen aktuell zu halten.
3.3 Mieter sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und soweit es Den Mietern zumutbar ist, sicherzustellen, dass Dritte ihre Zugangsdaten nicht verwenden können, um sich mit diesen Daten auf der Plattform anzumelden. Im Falle eines Verdachts betreffend einen solchen Datenmissbrauch, sind Mieter verpflichtet, Marty Mobility unverzüglich zu informieren.
3.4 Die Nutzung der von Marty Mobility über die Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationsmöglichkeiten darf nicht zur Übermittlung rechtswidriger Inhalte, Werbung, Spam oder sonstiger aufgrund des Inhalts oder der Anzahl belästigender Nachrichten genutzt werden. Alle Nutzer verpflichten sich, die geltenden Gesetze bei der Nutzung der Plattform zu beachten.
3.5 Bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform oder bei Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen behaltet Marty Mobility das Recht vor, unter der Beachtung der legitimen Nutzerinteressen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen schließen die Verwarnung von Nutzern und das vorübergehende oder dauerhafte Sperren von Nutzerkonten ein. Darüber hinaus wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, rechtlich gegen jedweden Missbrauch der Plattform vorzugehen.
3.6 Eine Abmeldung von der Plattform ist jederzeit möglich, sofern kein laufendes Mietverhältnis über ein Fahrzeug mit einem Marty Mobility-Partner besteht. Die Abmeldung können Mieter über die hierfür vorgesehene Funktion innerhalb der Plattform vornehmen. Alternativ können Mieter auch die Kündigung des Plattformnutzungsvertrags per E-Mail an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse erklären.
4 DIE LEISTUNGEN UND PFLICHTEN ALS PLATTFORMANBIETER
4.1 Marty Mobility bietet Mietern die Möglichkeit über die Plattform mit Marty Mobility-Partnern Verträge über die Miete von Fahrzeugen zu schließen und das Mietverhältnis über die Plattform zu verwalten.
4.1.1 Zu diesem Zweck wird Mietern die Möglichkeit geboten, ein Nutzerprofil anzulegen und mit Marty Mobility-Partnern zu kommunizieren.
4.1.2 Darüber hinaus übernimmt Marty Mobility in Kooperation mit einem Zahlungsdienstleister die Abwicklung der Zahlungen, die für die Fahrzeugmiete fällig werden.
4.2. Der maßgebliche Zeitraum beginnt mit der erfolgreichen Anmeldung des Mieters auf der Plattform. Mit Vollendung des Kalendermonats, in dem die Anmeldung stattgefunden hat, ist der maßgebliche Zeitraum stets derjenige vom Beginn bis zum Ende eines vollen Monats.
4.2.1 Eine Nichtverfügbarkeit aufgrund von nicht zu vertretenden Umständen sowie aufgrund unter Ziffer 4.2.3 dieser AGB geregelter Pflege- und Wartungsarbeiten bleibt vorbehalten.
4.2.2 Die Plattform steht Den Mietern möglicherweise nicht zur Verfügung, wenn Marty Mobility notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten durchführt und die Bereitstellung der Plattform aus diesem Grund einstellen oder beschränken muss (nachfolgend: „Downtime“).
5 VERTRAGSSCHLUSS ÜBER DIE BUCHUNG VON FAHRZEUGEN
5.1 Die Buchung eines Fahrzeugs kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines Fahrzeugs auf der Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Mieter dar, ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.
5.2 Mieter geben ein Angebot ab, indem Mieter innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche zur verbindlichen bzw. kostenpflichtigen Bestellung klicken.
5.3 Im Anschluss daran erhalten Mieter per Mail eine Buchungsbestätigung an die durch Mieter beim Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.
5.4 Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch den Marty Mobility-Partner binnen eines Zeitraums von 24 bis 48 Stunden während der Arbeitszeiten des Marty Mobility-Partners. Mieter erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail bzw. über die Plattform.
5.5 Gemäß § 18 Abs. 1 FAGG steht dem Mieter, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht zu.
6 KUNDEN UND SONSTIGE ZUR FAHRZEUGNUTZUNG BERECHTIGTE
6.1 Mieter können Privat- und Firmenkunden sein.
6.2 Ein Fahrzeug darf vorbehaltlich der Regelungen gemäß dieser AGB nur von durch die Richtlinien berechtigte Personen (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Führen im Sinne dieser Klausel erfasst ausdrücklich auch das Bewegen des Fahrzeugs auf Privatgelände, wo die Straßenverkehrsordnung oder entsprechende ausländische gesetzliche Regelungen möglicherweise keine Geltung haben.
6.3 Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten weiteren, in der Buchungsbestätigung, aufgeführten Fahrern überlassen (nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Die Regelungen dieses Abschnitts 6 der AGB müssen entsprechend auch für nutzungsberechtigte Dritte eingehalten werden. Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Marty Mobility-Partners zur längerfristigen bzw. überwiegenden Nutzung überlassen.
6.4 Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist gegenüber dem Marty Mobility-Partner das Vorliegen der entsprechenden Lenkberechtigung nachzuweisen.
6.5 Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, im jeweiligen Land der Verwendung, gültigen Lenkberechtigung ist und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllt. Mieter haben eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung befindet.
6.6 Der Mieter verpflichtet sich, Marty Mobility und dem Marty Mobility-Partner sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Lenkberechtigung des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Der Mieter hat in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an welchem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist.
6.7 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich aus diesen AGB ergebende Pflichten einhalten. Der Mieter haftet in diesem Zusammenhang – unbeschadet einer möglichen Haftung des Nutzungsberechtigen Fahrers oder des Dritten – für deren Pflichtverletzungen gegenüber Marty Mobility oder den Marty Mobility-Partnern.
6.8 Marty Mobility kann die Buchung und Nutzung von Fahrzeugen an weitere Voraussetzungen (z.B. höheres Mindestalter bei einzelnen Fahrzeugkategorien) oder Bedingungen knüpfen. In diesem Fall wird Marty Mobility den Endkunden vor der Buchung eines Fahrzeuges auf solche hinweisen.
6.9 Der Mieter hat eine Änderung seiner relevanten Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung) bzw. der Daten der nutzungsberechtigten Fahrer (Name, Anschrift) unverzüglich durch selbstständige Anpassung der im Zusammenhang mit seinem Marty Mobility-Profil hinterlegten Daten anzuzeigen.
7 FAHRZEUGÜBERGABE
7.1 Je nach gebuchtem Service, besteht für Mieter die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei dem entsprechenden Marty Mobility-Partner abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Wohnung des Mieters, Arbeitsort des Mieters) bereitstellen zu lassen.
7.1.1 Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Mieter oder den nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich entsprechend ausweisen kann. Zusätzlich ist ein gültiger Führerschein zur Übergabe vorzulegen. Eine Übergabe kann ferner ausschließlich an verkehrstüchtige Personen erfolgen (zusammengefasst bezeichnet als: „Übergabevoraussetzungen“).
7.1.2 Ein etwaig gebuchtes Kilometerpaket bzw. die vereinbarten Freikilometer beginnen mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter gemäß den Vereinbarungen zur Buchung auf der Website.
7.1.3 Das Abholen des Fahrzeugs beim Marty Mobility-Partner ist für den Mieter kostenfrei. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Der Mieter mit dem Marty Mobility-Partner vorab über das entsprechende Kommunikationstool der Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
7.1.4 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Mieters entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben auf der Plattform. Die anfallenden Lieferkosten bemessen sich nach der Distanz zwischen dem Fahrzeugstandort beim Marty Mobility-Partner und dem Wunschort des Mieters. Dies gilt auch für Fälle, wo eine Übergabe am Wunschort des Mieters aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Mieter oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht anwesend sind oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend der Angaben auf der Plattform.
7.1.5 Die Lieferung von Elektrofahrzeugen kann zu zusätzlichen Ladegebühren führen die separat kommuniziert werden.
7.2 Der Marty Mobility-Partner ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bei Abholung bereitzustellen und an Den Mieter zur Erfüllung des Vertrags zu übergeben, sollte das in der Anfrage gebuchte Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass alle signifikanten Ausstattungsmerkmale eingehalten wurden. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugkategorie, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 15%, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen.
7.3 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter des Marty Mobility-Partners oder einem vom Marty Mobility-Partner oder von Marty Mobility beauftragten Dritten (nachfolgend „Sachkundiger“ genannt) gemeinsam mit dem Mieter bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer besichtigt und eventuelle Schaden werden, soweit erkennbar, im „Fahrzeug-Übernahme-Protokoll“ festgehalten.
7.4 Nach Besichtigung des Fahrzeugs, ist das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll von dem Sachkundigen und dem Mieter bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer zu unterschreiben. Dieses dokumentiert den vertragsgemäßen Gesamtzustand des Fahrzeugs. Zusammen mit dem zu übergebenden Fahrzeug erhalten beide Parteien ein Exemplar des Fahrzeug-Übergabe-Protokolls.
8 VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG UND PFLICHTEN VON KUNDEN
8.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten, zu beachten. Er verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.
8.2 Halterpflichten: Halter des Fahrzeugs bleibt der Marty Mobility-Partner oder Marty Mobility. Der Mieter verpflichtet sich aber ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben an Kfz-Halter einzuhalten.
8.3 Alleinige Verantwortlichkeit des Mieters für Verwaltungsstrafen und sonstige Strafen:
8.3.1 Der Mieter stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Behörden ergriffen werden.
8.3.2 Die Kosten für Nützungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Verwaltungsstrafen und sonstige Strafen werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Mieter getragen. Sollten in diesem Zusammenhang österreichische oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen, vom Marty Mobility-Partner oder Marty Mobility als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichtet sich der Mieter, den Marty Mobility-Partner hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden Benachrichtigung freizustellen.
8.3.3 Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach den beiden vorgenannten Punkten sowie zur Wahrung eigener Interessen ist der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Mieters, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten den Behörden bekanntzugeben. Marty Mobility weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. der österreichischen und schweizerischen Regelungen hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).
8.4 Verbotene Nutzungen: Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
Wird das Fahrzeug auf eine der oben genannten Weisen genutzt, berechtigt dies den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility unter Berücksichtigung aller aus dem Sachverhalt herrührenden Umstände zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
8.5 Rauchverbot: Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe so genannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten.
8.6 Tiertransport: Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
8.7 Veränderungen des Fahrzeugs: Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility Veränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.
8.8 Fahrten ins Ausland:
8.8.1 Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Österreich in folgende Länder verbracht werden: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Monaco), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz (inkl. Liechtenstein), Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility erlaubt.
8.8.2 Bei Fahrten ins Ausland ist der Mieter verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, nach Bestimmungen des Zielortes und durchreisten Länder im Fahrzeug mitzuführen.
8.8.3 Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Österreichs resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz, der vom Marty Mobility-Partner nach der Buchung abzuschließenden Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Mieter. In diesen Fällen hat der Mieter Marty Mobility bzw. den Marty Mobility-Partner von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Handlungen zur Abwehr derartiger Ansprüche hat der Mieter auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Schadensfällen im Ausland muss der Mieter gegebenenfalls die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen. Diese werden ihm nach Vorlage ordnungsgemäßer Belege vom Marty Mobility-Partner in den Grenzen der nach der Buchung vom Marty Mobility-Partner abzuschließenden Kfz-Versicherung erstattet.
9 PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1 Der Preis für das gebuchte Fahrzeug ist der Buchung zu entnehmen. Marty Mobility stellt dem Kunden den Preis im Voraus des jeweiligen Buchungsintervalls in Rechnung. Beginn der Nutzung ist das vertraglich vereinbarte/gebuchte durch den Mieter. Ab diesem Datum berechnet sich der Betrag für den jeweiligen Buchungsintervall.
9.2 Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer und sämtliche infrage kommende sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten. Etwaige Überführungskosten und zusätzlich anfallende Kosten (gemäß Ziffern 7.1.5 und 14.4 dieser AGB) sind ebenfalls in der Buchung angegeben. Zusätzliche Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen darüber hinaus nicht an.
9.3 Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die vom Kunden gesondert gebucht werden, sind, soweit in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, vom Mieter gesondert zu bezahlen.
9.4 Zahlungen des Kunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der auf der Plattform angegeben Bezahldienste auf das von Marty Mobility in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden.
9.5 Der Endkunde hat die Möglichkeit Marty Mobility ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatkunden und SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Mieter ermächtigt in diesem Fall Marty Mobility, das SEPA-Lastschriftmandat auch für alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Mieter aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung schuldet (z.B. Strafzettel) zu nutzen.
9.6 Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Mieter Marty Mobility den Schaden zu ersetzen, der typischerweise durch eine solche Rücklastschrift entsteht. Hierzu hat der Mieter an Marty Mobility einen Betrag in Höhe von EUR 12,- als Schadensersatz zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
9.7 Der Mieter und Marty Mobility vereinbaren, dass die Zahlung des ersten Buchungsintervalls nach Annahme der Buchung durch den Marty Mobility-Partner sofort fällig wird. Jedes folgende Buchungsintervall wird ggf. turnusmäßig an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der kalendarisch dem Tag entspricht, an dem die Laufzeit begonnen hat.
9.8 Der Endkunde stimmt zu, dass die Rechnungen von Marty Mobility oder dem jeweiligen Marty Mobility-Partner grundsätzlich in elektronischer Form an die durch den Mieter hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und Marty Mobility eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.
9.9 Der Marty Mobility-Partner ist verpflichtet dem Kunden im Falle einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen.
9.9.1 Der Ersatzwagen ist für 7 Tage für den Kunden kostenfrei. Danach gelten die Allgemeinen Vermietbedingungen des Marty Mobility-Partners und deren aktuelle Fassung der Preisliste.
9.9.2 Für den Zeitraum von 7 Tagen sind die, laut der Buchung vereinbarten Kilometer inklusive und berechnen sich anteilig auf die Tage im aktuellen Kalendermonat.
9.9.3 Die Regelungen finden keine Anwendung, sollte das Fahrzeug zu einem regulären Werkstatttermin einberufen worden sein und sich eine Reparatur nicht länger als 2 Werktage abzeichnen. Ist die Reparatur länger als 2 Werktage angesetzt, so ist ein Ersatzwagen zu stellen, wie unter 9.9.1 geregelt.
9.9.4 Die Bereitstellung eines Ersatzwagens hat nur innerhalb der Republik Österreich zu erfolgen. Fahrten in angrenzende Länder bzw. das Ausland sind mit dem Ersatzwagen nicht gestattet. Für Übergabe und Rücknahme des Ersatzwagens gelten diese AGB.
10 HAFTUNG DES KUNDEN
10.1 Der Mieter ist in den Grenzen des Umfangs der Kfz-Versicherung nach den Ziffern 8.5 und 10 dieser AGB von der Haftung freigestellt. Für Schadensfälle, die nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung nach Ziffer 8.5 und 10 dieser AGB ersetzt werden, haftet der Mieter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Pro Schadensfall, den der Mieter zu vertreten hat, fällt eine Selbstbeteiligung des Mieters an. Die Höhe ist den Details der entsprechenden Buchung, der Produktdetailseite oder im Checkout auf der Übersichtsseite zu entnehmen.
11 HAFTUNG DES Marty Mobility-PARTNERS
11.1 Die Haftung des Marty Mobility-Partners ist auf seine vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese liegen die Überlassung des Fahrzeugs zum vertragsgemäßen Gebrauch, dessen Instandhaltung entsprechend den Regelungen in diesen AGB und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse, durch welche der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility ganz oder teilweise an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks entbinden den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
11.3 In Fällen von lediglich leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11.4 Der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility haftet in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.
11.5 Sämtliche zuvor festgelegten Einschränkungen der Haftung des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility gelten nicht, soweit es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
12 VERFÜGUNGEN, ZWANGSVOLLSTRECKUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNG, ABTRETUNGEN
12.1 Falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug droht oder erfolgt ist, ist der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility unverzüglich zu benachrichtigen.
12.2 Mieter sind nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility aufzurechnen, es sei denn, Gegenansprüche des Mieters sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Mieter sind zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility auch berechtigt, wenn Der Mieter Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.
12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht Den Mietern nicht zu, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
12.4 Ansprüche und sonstige Rechte des Mieters aus dem Vertragsverhältnis mit dem Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung desselben abgetreten werden. Der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.
13 LAUFZEIT DER FAHRZEUGBUCHUNG, KÜNDIGUNG
13.1 Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zu dem Termin des vorgenannten Satzes keine Übergabe des Fahrzeugs stattfindet, sofern nicht der Mieter diesen Umstand zu vertreten hat.
13.2 Die vereinbarte Laufzeit stellt die Mindestlaufzeit dar, wenn es sich um ein Abonnement mit variabler Laufzeit handelt. Nach Ablauf der etwaigen Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Mieter jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich
13.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ebenfalls durch den Marty Mobility-Partner jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich.
13.4 Wünscht der Mieter einen nahtlosen Wechsel zu einem anderen Fahrzeug, so hat er dies mindestens 30 Tage vor Ablauf der vorbezeichneten Kündigungsfrist über die entsprechende Funktion auf der Plattform anzuzeigen.
13.5 Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am letzten Tag der vorbezeichneten Frist an den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility zurückzugeben. Die weiteren Regelungen zur Rückgabe des Fahrzeugs ergeben sich aus den Ziffern 14-15 dieser AGB.
13.6 Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail oder über die entsprechende Funktion auf der Plattform) zu erfolgen.
13.7 Rückgabe des Mietgegenstands, rechtliche Folgen bei nicht entsprechender oder verspäteter Rückgabe
13.7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen.
13.7.2. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises aliquot tagesweise vom Mieter verlangen.
13.7.3. Sollte das Fahrzeug ohne vorheriger Absprache mit dem Vermieter nicht termingerecht zurückgebracht werden, so erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet für den gesamten Wert des Mietfahrzeuges sowie für sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Weiters hat der Mieter den Vermieter auch für allfällige Schadenersatzforderungen der Nachmieter klag- und schadlos zu halten
13.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung durch den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:
13.9 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Marty Mobility-Partners im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.
14 RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
14.1 Zum Ende der Laufzeit vereinbart der Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility mit dem Kunden einen genauen Rückgabetermin innerhalb der Geschäftszeiten des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility. Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Der Mieter hat die Pflicht, den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility mindestens zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren.
14.2 Das Fahrzeug ist bei dem Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility zurückzugeben, wo es abgeholt worden ist bzw. kostenfrei abzuholen gewesen wäre. Abweichend dazu steht es dem Kunden und dem Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility frei, gemeinsam einen anderen Rückgabeort zu vereinbaren.
14.3 Der Mieter hat zudem die Möglichkeit das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit abholen zu lassen durch einen Dienstleister an den Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility zurückliefern zu lassen (im Folgenden “Abholung”). Für die Abholung entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben bei der Buchung derselben im Kundenkonto. Die anfallenden Kosten für die Abholung berechnen sich aus der Distanz zwischen dem Wunschort des Kunden und dem Standort des Marty Mobility-Partners bzw. Marty Mobility. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine Übergabe an den Dienstleister am Wunschort des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Mieter oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht anwesend sind oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche Abholtermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend der Angaben auf der Plattform.
14.4 Die Abholung von Elektrofahrzeugen kann zu zusätzlichen Ladegebühren führen die separat kommuniziert werden.
15 FAHRZEUGZUSTAND BEI RÜCKGABE, MÄNGEL UND SCHÄDEN
15.1 Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Vertragsgemäß in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Fahrzeug so (einschließlich Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs) zurückzugeben ist, wie es bei der Übergabe übernommen wurde. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben dabei unberücksichtigt.
15.1.1 Dies gilt entsprechend auch für Zubehör. Zubehör umfasst alle sich zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs befindlichen losen Gegenstände, wie Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge etc. einschließlich aller Unterlagen wie etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Serviceheft sowie sämtliche Schlüssel.
15.1.2 Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten aller Art (beispielsweise Kraftstoffe, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl). Diese sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten wieder so aufzufüllen, dass der vertragsgemäße Zustand bei Rückgabe wiederhergestellt ist.
15.2 Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll bei Übergabe dokumentiert ist.
15.3 Wird das Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, so ist der Mieter dem Marty Mobility-Partner bzw. Marty Mobility gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mieter die mangelnde Vertragsgemäßheit des Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht zu vertreten hat.
15.4 Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart waren, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Auflistung in der Produktdetailseite berechnet.
16 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
16.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen Marty Mobility bzw. Marty Mobility und Den Mietern unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Für den Fall, dass Mieter Unternehmer sind, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag Horn. Gleiches gilt, soweit Mieter eine natürliche Person sind und nach dem Vertragsschluss deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegen. Gleiches gilt ferner, falls der Wohnsitz des Mieters oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.
16.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn Mieter bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.
Stand: 04.07.2022
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